Aufbau einer eMail-Adresse
Parameter eines eMail-Links
JavaScripts zum Überprüfen von eMail-Adressen
Rechtliches: Umgang mit gesammelten eMail-Adressen
Rechtliches: Wann findet der Zugang einer eMail statt?
Weiterempfehlen einer Seite
EMails sind ein eigenständiger, vom WWW (Internet) unabhängiger elektronischer Dienst. Eine Verbindung der beiden Dienste erfolgt beispielsweise über Internetlinks mit denen es möglich ist, ein eMail-Programm aufzurufen in welchem meist gleich die Ziel-eMail-Adresse eingetragen wird.
Eine eMail-Adresse besteht aus mehreren Teilen: webmaster@free-solutions.de
Als Link geschrieben sieht der Quelltext wie folgt aus:
<a href="mailto:webmaster@free-solutions.de">eMail-Adresse</a>
Gültige Zeichen sind: a-z 0-9 . _ - also alle Buchstaben von "a" bis "z", alle Ziffern von "0" bis "9" sowie "Punkt", "Unterstrich" und "Bindestrich" (Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden, die drei letztgenannten Zeichen dürfen nicht am Anfang und am Ende des eMail-Namens stehen.).
Anmerkung: Um WebGrabbern von eMail-Adressen das Leben und ihre Tätigkeit zu erschweren bietet sich an, die eMail-Adresse als Entities zu codieren.
Obiges Adressenbeispiel löst sich in 4 Teile auf:
Bedeutung | |
webmaster | (nick-)Name des Empfängers |
@ | "at" ausgesprochen - teilt die eMailadresse in zwei Teile |
free-solutions | Domain-Name (vertiefend: Der Domain.name) |
.de | Top-Level-Domain (vertiefend: Top-Level-Domains) |
EMail-Links dürfen einige Parameter enthalten, die das Handling mit eMails komfortabler machen können. Vereinfachungen können sich z.B. bei der Kontaktaufnahme ergeben.
Dabei stehen:
Parameter | Bedeutung |
subject | - Betreff (Titel) der eMail |
cc | - Copy (Kopie) an weitere eMail-Adresse(n) |
bcc | - für andere Empfänger unsichtbare Kopie an weitere email-Adresse(n) |
body | - Textvorgabe am Anfang der eMail |
Die Parameter werden an die erste eMailadresse mit einem ? (Fragezeichen) angehängt und mit & (kaufm. UND-Symbol) aneinandergekettet.
Beispiel (funktioniert fehlerfrei mit Outlook Express 5.x oder höher):
Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Browser die Parameter richtig an ein eMail-Programm übergeben und nicht alle eMail-Programme alle Parameter verarbeiten können.
Per Link ist es auch möglich, gleich zwei (oder mehr) eMails zu adressieren:
ersteadresse@free-solutions.de,zweiteadresse@free-solutions.de.
Es gibt eine Vielzahl von JavaScripts zur Prüfung einer eMail-Adresse auf ihre formale Richtigkeit hin.
Formular vor Absenden auf Inhalte prüfen
Formularelemente beim Verlassen auf Inhalte prüfen
eMail-Adresse prüfen.
Keines der JavaScripts fängt allerdings alle möglichen und unmöglichen, bewußten oder unbewußten Eingabefehler ab. Weiter ist es generell nicht möglich, zu prüfen, ob die eingegebene Adresse überhaupt existiert.
Entitie-Codierung der eMail-Adresse als gewisser Span-Schutz.
Personenbezogene Daten sind stets als sensitiv einzustufen - hierzu gehören auch eMail-Adressen. Die Weitergabe sollte nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der jeweiligen Person erfolgen.
Notwendig sind eMail-Adressen nicht nur für den elektronischen Briefkontakt, sondern auch für das Versenden von Newslettern.
Anmerkung für Versender: Bedenken Sie aber bitte stets, dass unerwünschte Werbe-eMails, auch Spam genannt, Probleme nach sich ziehen können. Sie stellen einerseits einen Verstoß im wettbewerblichen Sinne dar und können abgemahnt werden. Bedenken Sie außerdem, dass ungewünschte Werbe-eMails oft als Belästigung empfunden werden und nicht als Nettigkeit oder freundschaftlich-großzügige Offerte. Hier hilft nur, das ausdrückliche Einverständnis des Empfängers von Werbe-eMails zu diesem Zwecke einzuholen.
Dies bedeutet nicht, wie oft üblich, am Ende der eMail hinzuweisen, man könne diesen "Newsletter" abbestellen, wenn man ihn zukünftig nicht mehr wolle. Denn: Tatsächlich wollte der Empfänger diese erste Mail ja auch nicht haben sondern sie war bereits Spam !
Anmerkung für Empfänger: Bedenken Sie, dass das »Abmelden« von zugesandten Werbe-eMails dazu führt, dass der Werbungsversender damit Ihre gültige eMail-Adresse erfährt und dieselbe ist dann um so »wertvoller«.
Kennzeichen von Spam ist beispielsweise folgender Code, der immer häufiger in HTML-eMails auftaucht:
<body onload="open('http://bestimmte-internetadresse.name/')" onMouseOver="window.status=''; return true" oncontextmenu="return false" ondragstart="return false" onselectstart="return false">
Letztlich bleibt es an unseren Regierungen, dem Spam einhalt zu gebieten. Eine "Selbstregulierung" und "freiwillige Selbskontrolle" sind in diesem Bereich schon deshalb nicht möglich, weil das eMail-Netz hierarchiefrei und anarchisch strukturiert sind. Fakt ist, das Spam mehr wirtschaftlichen Schaden anrichtet als die meisten Viren. Und wie immer sollte das Übel an der Wurzel gepackt werden und nicht am Symptom - nur welche Politik traut sich solche Nachhaltgkeit zu?
Die Frage ist berechtigt und gerade bei online-Geschäftsbeziehungen von Bedeutung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat hierzu ein Urteil gefällt (Az.: 2 HK O 9431/01).
Zugang bezeichnet juristisch den Tatbestand, dass die eMail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, d.h. es reicht aus wenn die Möglichkeit der Kenntnisnahme vorliegt.
Dies kann nur - analog zum Briefzustellwesen - der »Briefkasten«, also das eMail-Postfach sein. Damit fallen die Risiken des Abrufens in den Bereich des Empfängers, nicht des Senders, sobald die eMail in den elektronischen Briefkasten des Empfängers eingegangen ist. Das »Nicht-Abrufen« eines eMail-Postfaches geht also zu Lasten des Empfängers. Analog gilt ein papierener Brief auch als zugegangen, wenn er im Briefkasten des Empfängers liegt - egal ob er ihn liest.
Zu bedenken ist allerdings: Dies sagt weder etwas über den Nachweis des Zugangs aus, noch über technische Probleme des Providers.
Allerdings kann der Versender sich nicht immer herausreden. War ihm z.B. die längere Abwesenheit des Empfängers bekannt, so ist ein mit fristen verbundener Schriftverkehr an den Abwesenheitszeiten so auszurichten, das der Empfänger adequat reagieren kann.
Bezüglich Spam lässt sich das entsprechend konkretisieren: Da ungewollte Werbung - gleich welcher Art - im Verantwortungsbereich des Werbenden liegt (!) und das bedeutet, dass niemand ein Schild an sein eMail-Postfach schrauben muss, sondern dass Spam immer eine Rechtsverletzung darstellt (vgl. mit obenstehenden).
Weiter stellt Spam wirtschaftlich einen vergleichbar massiven Schädling ähnlich wie Computerviren dar.
Auf vielen Internet-Seiten findet sich inzwischen eine Funktion, die angezeigte Seite an eine eMail-Adresse weiterzuempfehlen. Dies geschieht oft mit serverseitigen Applikationen und dem Anwender ist es nicht möglich zu kontrollieren, was weiter mit der eMailadresse geschieht. Alternativ ist auch der Versandt per eMail direkt möglich, sofern das installierte eMail-Programm mitmacht.
Nachfolgendes JavaScript bietet genau diese Möglichkeit und funktioniert »nur« mit JavaScript:
Hinweis: Diese Funktion ist als Link - »Seite per eMail weiterempfehlen« - auf fast allen Seiten dieser WebSite im Fußtext enthalten.
Weiterführende Adressen :
Rechtsinformationen: Empfehlung für Spam-Opfer,
Definition für akzeptables E-Mail-Marketing;
FreeCity Domain-Recht Folge 003: Zulässigkeit von E-Mail-Werbung.
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