Beachten Sie bitte, dass seit einiger Zeit im Internet Homepagebesitzer abgemahnt werden, wenn sie »geschützte« Begriffe, Texte oder Objekte (Musik, Bilder, Videos usw.) im Sinne des Urheber-Rechtes auf ihren Seiten verwenden. Dies kann auch für Hyperlinks (Verweise) angewandt werden, die auf Seiten mit entsprechenden Inhalten verweisen. Ein Verweis auf eine andere WebSite stellt normalerweise keinen Missbrauch dar — jedoch unter bestimmten Umständen eine Urheber-Verletzung im Sinne der deutschen Rechtsprechung. Dies widerspricht der Grundidee des Internets und ist, wenn überhaupt, nur dann zu verurteilen, wenn bewusst und beabsichtigt geschützte Begriffe oder geschütztes Material missbraucht werden.
Vergleichbares gilt für Verlinkung auf Seiten mit strafrechtlich bedenklichen oder sogar straftätlichen Inhalten. Hierzu gehören u.a. Links auf WebSeiten, die
nationalsozialistisches, faschistisches, rassistisches, diskriminierendes, volksverhetzendes oder vergleichbares Gedankentum enthalten einschließlich Symbole, Flaggen oder anderer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
zu Straftaten auffordern oder anleiten;
gegen (natürliche oder juristische) Person oder gegen Produkte (Marken) gerichtete, denunzierende, beleidigende, oder vergleichende Darstellungen
beinhalten — unabhängig vom Wahrheitsgehalt.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sondern soll nur die Richtung verdeutlichen, welche Inhalte darunter fallen. Das Geschriebene gilt auch für den Link-Text bzw. den Inhalt des Link-Elements.
Eine blose Distanzierung von den Inhalten, auf die die Links weisen reicht nicht aus, vor allem, wenn die Unzulässigkeit der aktuellen Inhalte der Links Ihnen bekannt ist. Auch ein Hinweis auf das durch die Verfassung geschützte Recht der freien Meinungsäußerung schützt nicht, wenn die Inhalte gegen das Grundgesetz oder andere Grundrechte verstoßen. Sollten eigene Links auf entsprechende Seiten weisen oder auch nur Zweifel an der inhaltlichen Korrektheit bestehen empfiehlt sich grundsätzlich, die Links unverzüglich aus den Seiten zu löschen, da es unlogisch ist, sich einerseits zu distanzieren, andererseits durch einen Verweis der Aussagen zur Verbreitung beizutragen (bedingter Vorsatz).
Zivilrechtlich gesehen reicht bereits fahrlässiges Verschulden aus, um schadensersatzpflichtig zu werden.
Aktuell stehen als Weg offen:
Eine generelle Distanzierung von den Inhalten, auf die durch die Hyperlinks gewiesen wird.
Keine Einbindung fremder Seiten/Bilder in die eigene Homepage (bei Frames einschließlich Inline-Frames !).
Keine Verlinkung auf fremde Archive (ggf. nach Rücksprache mit dem Urheber machbar).
Gelegentliche Besuche der verlinkten Seiten und entfernen entsprechender Links im Sinne einer »Sorgfaltspflicht«.
Sich über die aktuelle Rechtslage informieren — denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht — und Änderungen in der Rechtsprechung (Interpretationsspielraum und Anklagepunkte) sind nicht selten.
Für diese WebSite gilt: Für den Seiteninhalt der durch Hyperlinks aufrufbaren Dokumente auf andere WebServer/Domains ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Da sich das Angebot einer WebSite gelegentlich vollständig ändert, kann keine Gewähr übernommen werden, dass die Seiten noch den gleichen Inhalt aufweisen, wie zum Zeitpunkt der Verlinkung (dieser hat nichts mit dem Datum der letzten Aktualisierung der jeweiligen Seite zu tun). Allerdings werden die verknüpften Seiten von mir von Zeit zu Zeit überprüft und die Links ggf. aktualisiert.
Die Verweise auf »fremde« WebSeiten sind aus »Sicherheitsgründen« so geschrieben, dass sich ein neues Fenster öffnet und der Anwender »sieht«, dass er sich auf einer anderen WebSite »befindet«. Ein Verweis auf Programm- oder Archiv-Dateien erfolgt hier nicht und sollte zur eigenen Rückversicherung generell nur in Absprache mit dem Urheber erfolgen.
Und im Übrigen: Jeder Mensch macht Fehler — guter Stil ist, entdeckte Fehler auf einer Seite dem WebSeiten-Betreiber zu melden ( Beratung ohne Auftrag und Vergütungsanspruch), anstatt sich als »zweifelhafte Internetpolizei aufzuspielen«.